Rechtsanwalt Stephan Kuhl

Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Kuhl ist laufend tätig in Bußgeld-, Straf- sowie Jugendstrafsachen. Die Verteidigung ist, falls nicht bereits eine Anklage vorliegt, zunächst darauf ausgerichtet, eine Einstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Es erfolgt im Regelfall eine Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte, deren Inhalt mit der Mandantin/dem Mandanten erörtert wird. Gegebenenfalls schließt sich dann eine schriftliche Einlassung zur Sache an. Im Rahmen dieser Einlassung können Beweismittel eingeführt werden. Unter Umständen erfolgt eine Erörterung mit der Staatsanwaltschaft.

Sofern das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird, erfolgt die Verteidigung im Zwischen- und Hauptverfahren.

Der Strafbefehl oder die Anklage werden intensiv mit der Mandantin oder dem Mandanten besprochen und erläutert. Die Hauptverhandlung vor Gericht wird mit der Mandantin oder dem Mandanten intensiv vorbereitet und eine Verteidigungsstrategie für die Hauptverhandlung erarbeitet. Diese kann in einer Einlassung der Mandantin oder des Mandanten selbst vor Gericht bestehen, aber auch in einer schweigenden Verteidigung oder in einer Einlassung durch Herrn Rechtsanwalt Kuhl für die Mandantin oder den Mandanten vor Gericht.

Das Urteil wird anschließend durch Herrn Rechtsanwalt Kuhl im Hinblick auf die Erfolgsaussichten von Berufung und Revision überprüft. Auch dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Mandantin oder dem Mandanten. Erforderlichenfalls wird ein Rechtsmittel eingelegt und die zweite oder weitere Instanz durchgeführt.

Sowohl Pflichtverteidigungen wie auch Wahlmandate werden durch Herrn Rechtsanwalt Kuhl gewissenhaft und engagiert bearbeitet.

Herr Rechtsanwalt Kuhl verfügt über eine lange Erfahrung in der Verteidigung in Haftsachen. Ist ein Haftbefehl in der Welt, so berät Herr Rechtsanwalt Kuhl Sie auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Außervollzugsetzung oder der Aufhebung des Haftbefehls. Wird die Untersuchungshaft angeordnet, so erfolgt eine Erörterung der möglichen Rechtsmittel (Haftprüfung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde) mit der Mandantin/dem Mandanten.

Durch seine jahrelange Verteidigertätigkeit, teils auch bei aufsehenerregenden Tötungsdelikten, Sexualstraftaten oder Sicherungsverfahren, ist Herr Rechtsanwalt Kuhl über die Grenzen des Oberbergischen Kreises hinaus im Bereich des Strafrechts bekannt.

Kontakt

Stephan Kuhl
Rechtsanwalt

Im Tal 24
51643 Gummersbach-Strombach

Tel.: 0 22 61/9 15 40 36
Fax: 0 22 61/9 15 40 38
E-Mail: info@kanzlei-kuhl.de

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